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   VG Stuttgart, 26.02.2021 - A 8 K 682/18   

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https://dejure.org/2021,74884
VG Stuttgart, 26.02.2021 - A 8 K 682/18 (https://dejure.org/2021,74884)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26.02.2021 - A 8 K 682/18 (https://dejure.org/2021,74884)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Februar 2021 - A 8 K 682/18 (https://dejure.org/2021,74884)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 77 Abs 1; AsylG, § 3; AsylG, § 4; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7
    Kamerun: Klage abgewiesen. Kein Anspruch auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, auf subsidiären Schutz und nationale Abschiebungsverbote.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2018 - A 11 S 241/17

    Gruppenverfolgung der Volkszugehörigen der Hasara in Afghanistan; Sicherheitslage

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.02.2021 - A 8 K 682/18
    Diese Vermutung kann aber widerlegt werden; hier­ für ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung bzw. des Eintritts eines solchen Schadens entkräften (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 17.01.2018-A 11 S 241/17-, juris, m.w.N.).

    Für die richterliche Überzeugungsbildung ist dabei eine bewertende Gesamtschau des gesamten Vorbringens des Schutzsuchenden unter Berücksichtigung seiner indivi­ duellen Aussagekompetenz und seiner Glaubwürdigkeit erforderlich, die die Stim­ migkeit des Vorbringens an sich, dessen Detailtiefe und Individualität, sowie dessen Übereinstimmung mit den relevanten und verfügbaren Erkenntnismitteln ebenso be­ rücksichtigt wie die Plausibilität des Vorbringens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.1989 - 9 B 405/89 juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.01.2018 - A 11 S 241/17-juris, m.w.N.).

  • BVerwG, 21.05.2003 - 1 B 298.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.02.2021 - A 8 K 682/18
    Hiervon kann in der Regel ausgegangen werden, wenn der Antragsteller in dem sicheren Landesteil, sei es durch eigene, not­ falls auch wenig attraktive und seiner Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite, jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu seinem Lebensunterhalt un­ bedingt Notwendige erlangen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.05.2003 - BVerwG 1 B 298.02 -, juris).
  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 1.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.02.2021 - A 8 K 682/18
    Diese neue Regelung verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 1.19 -, juris).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.02.2021 - A 8 K 682/18
    Schließlich begegnet auch die unter Ziffer 6 des Bescheids ausgesprochene Be­ fristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots (§ 11 Abs. 1 AufenthG a.F.), in der vor Inkrafttreten des § 11 Abs. 1 AufenthG n.F. - wie hier - regelmäßig der konstitutive Erlass eines befristeten Einreiseverbots gesehen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21/17 -, juris), keinen rechtlichen Bedenken.
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.02.2021 - A 8 K 682/18
    Für die richterliche Überzeugungsbildung ist dabei eine bewertende Gesamtschau des gesamten Vorbringens des Schutzsuchenden unter Berücksichtigung seiner indivi­ duellen Aussagekompetenz und seiner Glaubwürdigkeit erforderlich, die die Stim­ migkeit des Vorbringens an sich, dessen Detailtiefe und Individualität, sowie dessen Übereinstimmung mit den relevanten und verfügbaren Erkenntnismitteln ebenso be­ rücksichtigt wie die Plausibilität des Vorbringens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.1989 - 9 B 405/89 juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.01.2018 - A 11 S 241/17-juris, m.w.N.).
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